Liebe Patientin, Lieber Patient,
Wir sind eine hausärztlich orientierte internistische Arztpraxis.
Was ist eine Fachärztin für Innere Medizin?
Die Internistin beschäftigt sich mit der Diagnostik und nicht-operativen Behandlung von Erkrankungen der inneren Organe (Herz, Lunge, Darm, Leber, Magen, Nieren, Drüsen), des Kreislaufes, des Stoffwechsels, des Blutes sowie Infektionen und Krebserkrankungen. Sie führt Untersuchungen und Behandlungen entweder als "Hausarzt" direkt durch oder wird nach "Überweisung" für Patienten andere Ärzte tätig.
Termine
Um die Wartezeiten möglichst kurz zu halten, vergeben wir für Ihre Behandlung Termine. Dies ist vor allem für die Durchführung zeitaufwendiger Spezialuntersuchungen notwendig. Bei "akuten" Erkrankungen können Sie natürlich auch unangemeldet zu uns kommen. Allerdings lassen sich dann Wartezeiten (für alle Patienten) leider nicht vermeiden.
Wenn Sie einen Termin vereinbaren, geben Sie uns bitte -falls Ihrerseits gewünscht- einen Hinweis zum Grund ihres Besuches, damit wir den entsprechenden Behandlungsraum und die erforderliche Zeit für Sie reservieren können. Werden sie von Familienangehörigen begleitet, die ebenfalls medizinisch behandelt werden müssen, sind wir auch hier für einen Hinweis zur Planung dankbar.
Hausbesuche
Wenn es die "Art oder Schwere Ihrer Erkrankung" erfordert, besuchen wir Sie auch zu Hause. Bedenken Sie aber bitte, dass die Untersuchungsmöglichkeiten in Ihrer häuslichen Umgebung stark eingeschränkt sind. Bitte prüfen Sie daher immer, ob Sie mit Hilfe Angehöriger oder per Taxi die Praxis aufsuchen können. Durch die dort vorhanden diagnostischen Möglichkeiten können zudem Krankenhauseinweisungen oft vermieden werden.
Versichertenkarte, 10€ Praxisgebühr
Beim ersten Praxisbesuch im Quartal müssen wir Ihre Versichertenkarte (Chipkarte) in unseren Computer einlesen, auch dann, wenn Sie eine Überweisung von einem anderen Arzt haben. Ab 2004 und ab dem 18. Geburtstag müssen gesetzlich versicherte Patienten VOR Behandlungsbeginn die vom Gesetzgeber eingeführte 10€ Krankenkassengebühr (sog. Praxisgebühr) entrichten. Dies gilt auch für die Ausstellung von Wiederholungsrezepten, Überweisungen oder für eine telefonische Beratung. Ausgenommen von Zuzahlungen sind Patienten, die einen gültigen Befreiungsausweis vorlegen können.